Zum Weiterlesen: Materialien zum (Retro-)Hochschulgesetz NRW 2019
- Antrag „Selbstbestimmung und Mitbestimmung retten – Retro-Hochschulgesetz stoppen!“
- https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/parlamentarisches/detailparlament/nachricht/selbstbestimmung-und-mitbestimmung-retten-retro-hochschulgesetz-stoppen.html
- Große Anfrage 17-2612 Hochschulen „Wie steht es um die Mitbestimmung, die gesellschaftliche Verantwortung und das selbstbestimmte Studium an den Hochschulen in NRW?“
- https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/parlamentarisches/anfragen/anfragendetail/nachricht/wie-steht-es-um-die-mitbestimmung-die-gesellschaftliche-verantwortung-und-das-selbstbestimmte-studi.html (Größe: 137 K, Dateityp: pdf)
- Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage (17-3674 GR A Hochschulen)
- (https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Anfragen/17._WP/Antwort_17-3674_GrA_Hochschulen.pdf (Größe: 1.1 M, Dateityp: pdf, )
- Seite der Kampagne #NotMyHochschulgesetz
- Referentenentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hochschulgesetzes
- https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-784.pdf
- TAZ- Artikel v. 23.01.2019 Annet Selle: Zivilklausel, Viertelparität … ? Kann alles weg!
- https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5567735&s=&SuchRahmen=Print/
Zur “Amtlichen Begründung” der Streichung argumentiert die Landesregierung in ihrem Referentenentwurf v. 15. 05.2018 zu einem Gesetz zur Änderung des Hochschulzukunftsgesetzes wie folgt:
“Amtliche Begründung:
Der Wille zu einer friedlichen Welt ist tief im öffentlichen Bewusstsein der Bundesrepublik Deutschland verwurzelt und wird folglich auch von den Hochschulen Nordrhein-Westfalens und ihren Mitgliedern getragen. Umso wichtiger ist es, dass Zivilklauseln Ausdruck des frei gebildeten Willens akademi- scher Selbstverwaltung sind, die in verantwortungsbewusster Diskussion eine eigene Antwort auf die Frage nach dem Beitrag von Forschung und Lehre in einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Weltfinden müssen. Staatlicher Zwang wird dieser Verantwortung nicht gerecht.
Dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist ein absolutes Friedensgebot fremd. Ein solches wäre aber nötig, um den Eingriff in die vorbehaltlos gewährleistete Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre aus Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes rechtfertigen zu können. Die derzeitige Vorschrift unterliegt daher durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die schon mit Blick auf die bestehende erhebliche Rechtsunsicherheit dazu führen, dass die Regelung gestrichen werden muss.”
Dazu die Stellungnahme des Arbeitskreises Bildung und Erziehung von attac Köln – AK:BE:
Gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac – für die Erhaltung der Zivilklausel im NRW HG
Die gegen Attac angestrengte Prozessserie und die durch den Bundesfinanzhof erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit sind nicht singuläre Fehlgriffe übereifriger Staatsjuristen, sondern gezielte Schritte mit einer umfassenden Strategie. Das gewählte Mittel ist die Behauptung fehlender „geistiger Offenheit”. …
Im Gegensatz dazu wird die Gemeinnützigkeit zahlreicher Verbände, Stiftungen und Lobbyisten nicht in Frage gestellt, obwohl sie einseitig definierte Interessen vertreten, wie bspw. der Bundeswehrverband, die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die Atlantikbrücke oder die Bertelsmann-Stiftung. Ihnen wird eine „geistige Offenheit“ und Gemeinnützigkeit unangefochten unterstellt und zugesprochen.
Im Fall von Attac wurde der Bundesfinanzhof politisch instrumentalisiert, um Globalisierungsgegner mundtot zu machen, die demokratisch legitime Ziele verfolgen, jedoch mit den Zielen neoliberal geprägter Regierungen, Institutionen und Unternehmen kollidieren. Die strategische Stoßrichtung geht dahin, weitere Instanzen der politischen engagierten Zivilgesellschaft und der Gegenöffentlichkeit unter Druck zu setzen, demokratische Errungenschaften zurückzunehmen und Rechte abzubauen.
In NRW ist dies bei der aktuell laufenden Hochschulgesetznovellierung der Fall. Hier will die CDU/FDP-Regierung die erst 2014 erstrittene und im Hochschulzukunftsgesetz verankerte Friedensklausel ersatzlos streichen. Damit sollen künftig wirtschaftliche Interessen, insbesondere solche der Rüstungsforschung, im Hochschulalltag expandieren können. Bedenken wegen der Forcierung von Rüstungsexpansion und Kriegsgefahren werden in CDU und FDP locker ignoriert.
Dieser Plan darf nicht aufgehen! Das Gesetz zur Prüfung der Gemeinnützigkeit muss geändert werden! Die Friedensklausel im NRW-Hochschulgesetz muss erhalten bleiben!
Oswald Pannes / Dr. Jürgen Münch – Köln, 21.3.2019