Hochschule

Was bisher geschah – 1994 bis heute – ODER:

„Wir sind doch nicht blöd!

Die unternehmerische Hochschule“

Mit diesem Titel erschien 2010 eine Dokumentation und Analyse des neoliberalen Umgestaltungsprozesses des Hochschulwesens – ein Prozess, der bis heute konsequent fortgeführt wird (Clemens Knobloch. Wir sind doch nicht blöd! Die unternehmerische Hochschule. Münster: Westfälisches Dampfboot 2010).

So erfolgte mithilfe „der Bologna-Erklärung von 1999 – einer unverbindlichen Empfehlung europäischer Bildungspolitiker zu gemeinsamen Standards für Universitäten  (gestufte Studiengänge, Leistungspunkte, Berufsqualifizierung, Vergleichbarkeit, Mobilität)“ (Knobloch, a.a.O. S.13) – eine radikale, vorrangig ökonomisch orientierte Umgestaltung des Hochschulwesens. In kürzester Zeit wurden Bachelor-/Master-Abschlüsse, Creditpoints, Akkreditierungskommissionen u.a. in entsprechende nationalstaatliche Gesetze und Verordnungen gegossen und betoniert. Die kumulierenden “Sachzwänge” veränderten Zielsetzungen, Strukturen und Organisation der Hochschulen, wie sie sich heute darstellen..

Konzeptueller Rahmen und strategisches Instrument dafür war – als übergreifendes Umsteuerungskonzept zur neoliberalen Ökonomisierung der öffentlichen Verwaltungen und Institutionen – das „New Public Management (NPM)“. Mit dem Titel „Das neue Steuerungsmodell“ wurde NPM 1993 auf einem Symposion “Demokratie und Effizienz” anlässlich der Verleihung des Carl Bertelsmann-Preises vorgestellt und von der Bertelsmann-Stiftung offensiv in die politische Debatte eingebracht.

Ohne Kenntnis der Hintergründe und Elemente des NPM sind die Einzelmaßnahmen und vor allem der Zusammenhang der neoliberalen „Reformen“ in der öffentlichen Verwaltung und Daseinsvorsorge, insbesondere im Bildungs- und Gesundheitswesen, und die politischen Strategien ihrer Durchsetzung kaum durchschaubar. Im medialen Mainstream von Presse, Rundfunk und Fernsehen erscheinen Globalhaushalte, Kunden- statt Bürgerzentren, Fallpauschalen im Gesundheitswesen, Selbständige Schule, PISA, Creditpoints, Ranking, Benchmarking etc. als unverbundene, von Sachzwang, Logik und Ökonomie gebotene Einzelmaßnahmen. Die Strategie dahinter bleibt unbenannt und somit meist unerkannt.

Zur Etablierung des NPM im Hochschulbereich und dessen entsprechender Umgestaltung wurde am 1. Mai 1994 von der Bertelsmann Stiftung und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) als gemeinnützige GmbH gegründet. Diese demokratisch nicht legitimierte GmbH hat seither erheblichen Einfluss auf die bundesweite Hochschulpolitik.

So hat das von der Bertelsmann-Stiftung geführte „Centrum für Hochschulentwicklung (CHE)“  2007 im Verein mit der damaligen CDU/FDP-Regierung von NRW, insbesondere mit der FDP und ihrem Wissenschaftsminister Pinkwart, mit dem von CHE vorformulierten  „Hochschulfreiheitsgesetz“ die NRW-Universitäten „entfesselt“, d.h. die Entmachtung der bisherigen „demokratisch“ verfassten Hochschulgremien durchgesetzt und u.a. als zentralistisches neues Leitungsorgan den mehrheitlich mit Vertretern der Wirtschaft und ihrer Lobbygruppen besetzten Hochschulrat sowie mit neuen Budgetierungsregeln und Rechtsformen eine unternehmerisch und am ökonomischem Erfolg ausgerichtete Universität etabliert. Dies war die Blaupause für den bundesweiten, nun auch rechtlich gefassten Leitbildwechsel zur „unternehmerischen Hochschule“.

2014 unternahm die nunmehr rot-grüne NRW-Landesregierung mit dem „Hochschulzukunftsgesetz“ entsprechend ihres Wahlkampfversprechens einen halbherzigen und „zahnlosen“ Versuch der Abkehr von der unternehmerischen Hochschule. Zwar verkündete die damalige SPD-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze, „die Orientierung von Bildung und Wissenschaft am Marktprinzip ist gescheitert“, doch wurden im veränderten Gesetz keine der zentralen Positionen des Hochschulfreiheitsgesetzes zurückgenommen, wie etwa die Stellung der Hochschulräte oder Strukturmomente des NPM.

Doch selbst dieser schwächliche Versuch wurde mit einer beispiellosen wochenlangen medial inszenierten Kampagne bekämpft. Vereint in der Kritik am Entwurf des „Hochschulzukunftsgesetzes“, wohlgemerkt eines Landesgesetzes in Nordrhein-Westfalen, hat sich eine bundesweite Allianz „im Schulterschluss von Hochschulen mit Industrie und Wirtschaft“ zur Verteidigung des nordrhein-westfälischen „Hochschulfreiheitsgesetzes“ gebildet: u.a. mit dabei der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln, die Industrie- und Handelskammern in NRW, die Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW, der Deutsche Hochschulverband (DLV), die Vorsitzenden der Hochschulräte der Universitäten und Fachhochschulen in NRW, die Landesrektorenkonferenz (LRK NRW), die bundesweit organisierte Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sowie die NRW Landtagsfraktionen von CDU und FDP. Der Tenor in allen Stellungnahmen war gleich – „ Der Referentenentwurf untergräbt die Autonomie der Hochschulen …“, so die HRK, die sich im Briefkopf als „Stimme der Hochschulen“ bezeichnet – und die aufgrund der gemeinsamen konzeptionellen Entwicklung des „Hochschulfreiheitsgesetz“ mit der Bertelsmann-Stiftung zu diesem Thema auch als deren Stimme gelten kann.

Doch es ging bei dieser Kampagne wohl weniger um die „Autonomie“ und die „Freiheit von Forschung und Lehre“ – die Lehre ist der Allianz in ihren Stellungnahmen keiner oder nur einer marginalen Erwähnung wert. Und das zahnlose rot-grüne HZG bot letztlich dem Staat nicht mehr Eingriffsmöglichkeiten in die Autonomie der Hochschulen wie das vorhergehende HFG auch. Es ging um ein Ablenkungsmanöver. Angesichts der bundesweiten strategischen und ideologischen Bedeutung, die Wirtschaft, Lobbyverbände und Hochschulleitungen dem von der CHE GmbH konzipierten Hochschulfreiheitsgesetz für den Bildungsbereich und die politische Deutungsmacht zugemessen haben und immer noch zumessen, ging und geht es vorrangig um die Sicherung der im HFG in Geist und Buchstaben durchgesetzten „unternehmerischen Freiheit“, um die Verschleierung einer gegenüber der Öffentlichkeit nicht rechenschaftspflichtigen Drittmittelforschung an den „entfesselten“ Hochschulen.

Kein „Schutz des Vergessens“ (Pierre Bourdieu). Dieser Versuch, von der Erinnerung an die Entdemokratisierung, Ökonomisierung und tatsächlichen „Entmündigung der Hochschule“, wie sie mittels des Hochschulfreiheitsgesetzes von 2007, also erst vor wenigen Jahren, von neoliberaler Seite vorgenommen worden ist, abzulenken,  soll nicht gelingen.  Oskar Negt und Alexander Kluge haben darauf hingewiesen, „wie bedeutsam der Erinnerungsverlust der Menschen für die Stabilität eines Herrschaftssystem ist“. Zum Verständnis der von vorrangig ökonomischen Interessen bestimmten, gewollten und gewordenen heutigen Situation an den Hochschulen und ihrer historischen und politischen Hintergründe sind hier und auf der Archivseite (2014, 2019) Texte und Veranstaltungen dokumentiert, die vor allem auch zur Erinnerung an die Alternative einer demokratisch verfassten, dem Gemeinwohl und zivilgesellschaftlichen Optionen sowie dem Wohl der in ihr Studierenden und Beschäftigten verpflichteten Hochschule dienen können.   J. M.

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(Retro-)Novellierung des Hochschulzukunftsgesetzes HZG NRW (2019)

Die CDU/FDP-Landesregierung NRW begann 2018 damit, das Rad zurückdrehen und die früheren (zu wenigen und zu wenig grundlegenden ) Verbesserungen, die 2014 von der damaligen rot-grünene Landesregierung mit dem HZG vorgenommen worden sind, zu streichen. Dies betrifft unter anderem

  • die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Mitarbeitern und Studierenden
  • die Arbeitsbedingungen für das Hochschulpersonal und
  • die Streichung der Zivilklausel

Am 11. Juli 2019 wurden gegen erhebliche Proteste an Hochschulen und in der Zivilgesellschaft die rückwärtsgewandten Gesetzesänderungen  im Landtag verabschiedet. Zum Weiterlesen: Materialien zum (Retro-)Hochschulgesetz NRW 2019

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Streichung der Zivilklausel – ein Pyrrhussieg (2020)

Damit fiel dann auch die erst 2014 in Kraft  getretene Zivilklausel. Im Hochschulzukunftsgesetz (HZG NRW, Teil I, § 3, Abs. 6) vom 16. September 2014 hieß es: “Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach. Das Nähere zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundordnung.”

Die ersatzlose Streichung wurde aus dem CDU/FDP-Ministerium so erläutert: “Das Zivilklauselgebot … entfällt nach dem neuen Hochschulgesetz. Die Entscheidung über die Verankerung einer Zivilklausel in ihrer Grundordnung obliegt zukünftig den Hochschulen allein. Dadurch wird ein eigenverantwortlicher Diskurs in den Hochschulen angeregt.”

Dieser Diskurs kam dann tatsächlich zustande, doch intensiver und anders als von der rechten NRW-Landesregierung gedacht – und konträr zu ihren Intentionen . Auch der AK:BE war hier beteiligt.  Unter anderem entstand die Broschüre

Wissenschaft für Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie. Stimmen für den Erhalt der Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz”.

Wie der AK Zivilklausel der Universität zu Köln im Sommersemester 2020 dokumentiert, hat sich zumindest “die Abschaffung der NRW-Zivilklausel  als Pyrrhussieg für die rechte Landesregierung erwiesen: Im Zuge der damit verbundenen Debatte haben sich die Ansprüche an friedenschaffende Hochschulen mit neuer Ernsthaftigkeit und Dynamik an den Hochschulen verallgemeinert; nun hat sich (im Juni 2020) auch die TH Köln dem Frieden verpflichtet, während bislang keine Hochschule ihre Zivilklausel wieder aus ihrer Grundordnung gestrichen hat. Bundesweit gibt es nun 65 Hochschulen, die sich dem Frieden verpflichtet haben.”

Darüber hinaus hat der AK Zivilklausel der Universität zu Köln am 11. Oktober 2020 den Friedenspreis der Evangelischen Kirche in Deutschland erhalten. Wir gratulieren! Hier der Link zur Dankesrede von Senta Pineau für den AK Zivilklausel Köln
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Zur Belebung der Erinnerungskultur:

Offener Brief

von zivilgesellschaftlichen und hochschulnahen Kräften zum Hochschulzukunftsgesetz (HZG) der NRW-Landesregierung an die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW, Frau Svenja Schulze u.a. (2014)

Dieser vom BdWi, Attac NRW, fzs, GEW-Studies, Ak Zivilklausel an der Universität zu Köln, Coordination gegen Bayer-Gefahren, Landesschülervertretung und attac Köln AK:BE  verantwortete Offene Brief hat neben den Adressaten eine weite Verbreitung bis in die ‘Blätter für deutsche und internationale Politik’ – gefunden. Die hier pointiert gefasste Kritik an der “unternehmerischen Hochschule” ist auch zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor ebenso aktuell  und notwendig (leider!) wie die Skizze und Forderung einer demokratisch verfassten Hochschule.

 

Dieser Offene Brief vom 19.3.2014 entstand in der Folge einer vom AK:BE initiierten und hier dokumentierten

Veranstaltung:

Hochschulreform in NRW – “Freiheit” oder Zukunft? (2014)

in der Universität zu Köln am 31.1. 2014

u.a. mit Beitägen von Prof. Dr. Clemens Knobloch (Universität Siegen): “Viel Lärm um nichts – Das nordrheinwestfälische ‘Hochschulzukunftsgesetz’“ als würdiger Nachfolger des ‘Hochschulfreiheitsgesetzes – download unter:  CKnobloch_HZG

und Dr. Jürgen Münch (Attac Köln, AK:BE): Bildungsfragen sind Machtfragen. Positionspapier zur Belebung der Erinnerungskultur. Das „Hochschulzukunftsgesetz“ und die neoliberale Verteidigungskampagne für das „Hochschulfreiheitsgesetz“ – download unter: JMuench_Bildungsfragen_Websitefassung

Dazu gab es diese Pressemeldung und ein Dossier Hochschulzukunftsgesetz mit drei Beiträgen  von Wolfgang Lieb (Nachdenkseiten):

9.1.2014 – Unternehmerlobby will die Hochschulen steuern – Zum offenen Brief der Vorsitzenden der Hochschulräte an die NRW-Landesregierung

10.1.2014 – Freie Wissenschaft als Geisel der Wirtschaft

23.1.2014 – Für eine demokratische und soziale Hochschule, für eine freie Forschung und Lehre in Verantwortung vor der Gesellschaft

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